Reisesicherungsschein

Der Reisesicherungsschein (umgangssprachlich auch als Reisepreissicherungsschein bezeichnet) ist ein im deutschen Reiserecht bei Pauschalreisen vorgeschriebenes Versicherungsinstrument, mit welchem Anzahlungen und Restzahlungen von Reiseleistungen an Reiseveranstalter abgesichert werden müssen. Wichtig ist dabei die rechtliche Qualifizierung des Status als Veranstalter, die sich u. a. aus der Koppelung mindestens zweier ansonsten unabhängiger Reiseleistungen ergibt, also zum Beispiel Ticket und Hotel.

Die Pflicht, Reisesicherungsscheine bei jeder Pauschalreise mitzuliefern, besteht seit 1994 im deutschen Reiserecht und ist in § 651k BGB geregelt und basiert auf der Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie der EU. Ursächlich für die Einführung waren mehrere, teilweise spektakuläre Insolvenzen von Reiseunternehmen, die dazu führten, dass Urlauber am Urlaubsort „strandeten“ bzw. geleistete Anzahlungen verloren waren.

Verstößt ein Anbieter bzw. Veranstalter gegen seine Pflicht, einen Reisesicherungsschein auszustellen, kann er gemäß § 147b GewO mit einem Bußgeld belegt werden. Ein mehrfacher Verstoß kann gemäß § 35 GewO zu einem gewerberechtlichen Untersagungsverfahren führen.

Mit Ihrer Reisebestätigung erhalten Sie einen Reisepreis-Sicherungsschein der r+v Versicherung aus Wiesbaden. Ihre Reisepreis ist damit selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz komplett abgesichert.

Ihr Liga-Travel.de Team